Coronabestimmungen:
Aktuell gelten keine Beschränkungen aufgrund der COVID-19-Pandemie. Dies kann sich jedoch jederzeit kurzfristig ändern.
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Der Kinderreisepass ist nur mit Foto gültig.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Cremefarbener Notpass:
Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss amtlich beglaubigt sein. Die Einverständniserklärung sollte in die bosnische, serbische oder kroatische Sprache übersetzt worden sein.
Einreise auf dem Landweg:
Bei der Einreise mit dem Auto nach Bosnien und Herzegowina muss die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden.
Registrierung:
Es besteht Registrierungspflicht für Ausländer. In der Regel übernehmen dies die Hotels/Unterkünfte. Reisende sollten sich diesbezüglich rückversichern. Halten sich Reisende mehr als drei Tage im Land auf und übernimmt die Unterkunft die Registrierung nicht, müssen sie sich bei einer Polizeidienststelle selbst registrieren.
Fr.. 22.09.2023