Hotline 01 38 600 täglich 08:00 – 22:00 Uhr

täglich 08:00 – 22:00 Uhr 01 38 600
Es wird kein Visum benötigt, solange die Reise nicht über 90 Tage hinausgeht. Ist eine Reisedauer von über 90 Tagen geplant, informieren Sie sich bitte rechtzeitig über die unterschiedlichen Möglichkeiten zur Visabeschaffung.

Der Aufenthalt kann vor Ort einmalig bei der Einwanderungsbehörde verlängert werden.
Mitzuführende Dokumente:
  • Weiter- oder Rückflugticket
  • Nachweis über ausreichend finanzielle Mittel
  • Nachweis einer Unterkunft


Do.. 22.05.2025

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.

Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Tollwut, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Gelbfieber, Bitte beachten Sie, dass in einigen Landesteilen Gelbfieber vorherrscht. Bei Reisen in die Gelbfieberinfektionsgebiete des Landes wird eine Impfung gegen Gelbfieber gemäß WHO empfohlen.
  • Dengue-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition
  • Chikungunya-Fieber, bei Langzeitaufenthalten oder besonderer Exposition

Chikungunya-Fieber
Es besteht das Risiko, sich mit Chikungunya-Fieber zu infizieren. Chikungunya-Viren werden durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen und können hohes Fieber sowie anhaltende Gelenk- und Muskelschmerzen verursachen. Reisende sollten daher besonders auch tagsüber auf einen konsequenten Mückenschutz achten.

Zika-Virus:
Es besteht das Risiko einer Infektion mit dem Zika-Virus. Das Virus wird durch tagaktive Aedes-Mücken übertragen. Besonders Schwangere und Frauen mit Kinderwunsch sollten sich konsequent vor Mückenstichen schützen, da eine Infektion das ungeborene Kind schädigen kann.

Oropouche-Fieber:
Es besteht das Risiko einer Infektion mit dem Oropouche-Virus. Das Virus wird durch kleine Stechmücken und Mücken übertragen und kann Fieber, Kopf-, Muskel- und Gelenkschmerzen verursachen. Reisende sollten auf einen konsequenten Schutz vor Insektenstichen achten.

Krankenversicherung:
Alle ausländischen Reisenden müssen eine gültige Krankenversicherung haben und diese bei Einreise nachweisen können. Die Versicherung muss medizinische Notfälle, stationäre Behandlungen im Krankenhaus sowie einen Rücktransport abdecken.

Dengue-Fieber:
Es besteht das Risiko, sich mit Dengue-Fieber zu infizieren. Dengue-Viren werden von tagaktiven Mücken übertragen und kommen verbreitet in Städten vor. Eine medikamentöse Prophylaxe oder eine spezifische Therapie existieren nicht, jedoch ist eine Impfung möglich. Reisende sollten daher besonders auch tagsüber auf einen konsequenten Mückenschutz achten. Dazu gehört auch die Mitnahme eines speziellen Mückensprays.Derzeit kommt es in Argentinien zu einem großen Ausbruch von Dengue-Fieber. Besonders betroffen sind Buenos Aires-Stadt und die Provinz Buenos Aires.

Allgemeine Bestimmungen
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.Schlussbestimmungen:
Gesundheitliche Hinweise hängen immer vom individuellen Gesundheitszustand der reisenden Person ab und ersetzen keine ärztliche oder tropenmedizinische Beratung. Die genannten Risiken erfassen zudem nicht zwingend alle im Reiseland vorkommenden Gesundheitsgefahren. Reisende sollten sich daher vor Reiseantritt aktuell und umfassend über die gesundheitliche Lage sowie empfohlene Schutzmaßnahmen im Zielgebiet informieren. Grundlage dieser Hinweise sind grundsätzlich die offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig. Beachten Sie außerdem, dass die Entscheidung über die Einreise letztendlich immer den jeweiligen Grenzbeamten obliegt. Auch wenn alle gesetzlichen Vorgaben erfüllt werden, kann in besonderen Fällen die Einreise verweigert werden.


Mi.. 24.06.2026

Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss 6 Monate über das Einreisedatum hinaus gültig sein.Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Cremefarbener Notpass:
Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert. Es muss jedoch vor Reisebeginn ein Visum beantragt werden. Zudem kann es bei fehlendem Einreisestempel dazu kommen, dass bei der Ausreise eine Verwaltungsstrafe verhängt wird.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
  • Ausweisdokument
  • Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Diese muss von beiden Eltern unterschrieben sein.
  • Geburtsurkunde, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
Ist nur ein Elternteil sorgeberechtigt, so muss dies durch einen Nachweis belegt werden. Reist der Minderjährige mit anderen volljährigen Dritten, so muss ebenfalls eine Bescheinigung mit Name, Anschrift, Ausweis- und Passnummer der Begleitperson und/oder Empfangsperson am Reiseziel vorliegen. Die Einwilligungen und Nachweise müssen vom argentinischen Konsulat beglaubigt werden.
Datenerfassung:
Bei Einreise werden Fingerabdrücke gescannt und ein digitales Porträtfoto erstellt.


Fr.. 13.09.2024

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