Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.Der Kinderreisepass wird in Chile nicht offiziell anerkannt, zur Einreise aber akzeptiert.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Cremefarbener Notpass:
Der cremefarbene Notpass wird akzeptiert.
Einreiseformular:
Eidesstattliche Erklärung:
Bei der Einreise nach Chile müssen alle Personen ab 18 Jahren eine eidesstattliche Erklärung des chilenischen Landwirtschafts- und Viehzuchtdienstes SAG abgeben. Erwachsene erfassen dabei auch den Inhalt des Gepäcks mitreisender Minderjähriger. In der Erklärung ist anzugeben, ob pflanzliche oder tierische Erzeugnisse mitgeführt werden. Grundsätzlich sollten sämtliche mitgeführten Lebensmittel deklariert werden, auch wenn sie noch originalverpackt sind, beispielsweise Nüsse. Die Erklärung kann entweder vor Ort in Papierform oder bis zu einen Tag vor der Einreise digital unter
https://djsimple.sag.gob.cl/ abgegeben werden.
Einreiseformular für die Osterinsel:
Zur Einreise auf die Osterinsel benötigen Reisende ein gültiges Reisedokument (siehe oben), ihr Hin- und Rückreiseticket sowie den Buchungsnachweis eines vom Nationalen Tourismusdienst ("SERNATUR") anerkannten Hotels. Reisende dürfen sich maximal 30 Tage auf der Osterinsel aufhalten und müssen zur Nachvollziehbarkeit des Aufenthalts ein Einreiseformular ausfüllen und dies bei Ein- und Ausreise vorlegen. Das Formular finden Sie unter folgendem Link:
https://ingresorapanui.interior.gob.cl/#.
Minderjährige:
Die folgenden Dokumente sind erforderlich oder empfohlen:Folgende Dokumente sind erforderlich:
- Ausweisdokument
- Unterschriebene Einverständniserklärung des/der Sorgeberechtigten (in englisch), bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen
- Reisegenehmigung, bei allein reisenden Minderjährigen oder nur von einem Elternteil begleiteten Minderjährigen. Es wird eine notariell oder von einer chilenischen Behörde beglaubigte Reisegenehmigung benötigt. Diese Genehmigung unterliegt jedoch weiteren Bedingungen. Bitte informieren Sie sich dahingehend bei der Botschaft von Chile.
Mo.. 13.07.2026