Coronabestimmungen:
Die Einreise ist teilweise möglich. Einwohner Chinas benötigen, mit Ausnahme von Staatsangehörigen des EU- und Schengenraums, weiterhin einen triftigen Reisegrund zur Einreise nach Deutschland.
Reisen innerhalb des Landes
Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Reisende sollten die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer oder Regionen beachten.
Quarantäne
Es kommt zu keinen Quarantänemaßnahmen.
Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende
Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt:
Als geimpft / genesen gilt: Die Einreise ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Es muss kein Nachweis erbracht werden.
Wichtig bei der Einreise
COVID-19-Test
Es wird kein COVID-19-Test benötigt.
Test vor Ort
Es wird kein Test vor Ort durchgeführt.
Einreiseformular
Es muss kein Einreiseformular ausgefüllt werden.
App
Es ist keine App erforderlich.
Versicherung
Es wird keine Versicherung benötigt.Transit
Der Transit ist möglich.
Wichtig am Zielort
Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
Hotels/Ferienunterkünfte
geöffnet
Restaurants/Cafés
geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten
geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel
verfügbar
Mindestabstand
1.50 Meter
Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Kinderreisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.
Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.
Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies wird empfohlen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.
Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.
Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.
Fr.. 31.03.2023