Hotline 01 38 600 täglich 08:00 – 22:00 Uhr

täglich 08:00 – 22:00 Uhr 01 38 600
Es wird kein Visum benötigt.


Fr.. 13.05.2022

Es sind keine Impfungen vorgeschrieben.
Folgende Impfungen sind bei der Einreise empfohlen:
  • Impfungen gemäß der WHO-Empfehlungen für die routinemäßige Immunisierung
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis, bei besonderer Exposition

Masern:
Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hat einen fehlenden Impfschutz gegen Masern zur Bedrohung der globalen Gesundheit erklärt. Sowohl Kinder als auch Erwachsene sollten daher ihren Impfschutz überprüfen und gegebenenfalls vervollständigen.


Schlussbestimmungen
Bitte beachten Sie, dass die gesundheitlichen Hinweise stets abhängig vom individuellen Gesundheitszustand des Reisenden sind und nicht die Konsultation eines Arztes bzw. Tropenmediziners ersetzen. Im Allgemeinen orientieren sich die gesundheitlichen Hinweise an den offiziellen Angaben der Weltgesundheitsorganisation (WHO). Bei der Einreise kann es zu Gesundheitskontrollen und COVID-19-Tests kommen. Sollten Reisende positiv getestet werden, kann es zu weiteren Maßnahmen kommen. Die Einreise-, Visa- und Impfbestimmungen können sich jederzeit kurzfristig ändern oder es können individuelle Ausnahmefälle auftreten. Nur die zuständige Auslandsvertretung kann rechtsverbindliche Aussagen treffen oder über die hier aufgeführten Informationen hinausgehende Hinweise liefern. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig.


Mo.. 17.02.2020

Coronabestimmungen:

Die Einreise ist teilweise möglich. Einwohner Chinas benötigen, mit Ausnahme von Staatsangehörigen des EU- und Schengenraums, weiterhin einen triftigen Reisegrund zur Einreise nach Deutschland.

Reisen innerhalb des Landes

Reisen innerhalb des Landes sind erlaubt. Reisende sollten die Verordnungen der jeweiligen Bundesländer oder Regionen beachten.

Quarantäne

Es kommt zu keinen Quarantänemaßnahmen.

Hinweise für geimpfte oder genesene Reisende

Nur Reisende mit anerkanntem Impf- oder Genesungsnachweis können sich von Restriktionen befreien. Im Folgenden wird definiert, wer als geimpft / genesen gilt: Als geimpft / genesen gilt: Die Einreise ist unabhängig vom Impf- oder Genesenen-Status möglich. Es muss kein Nachweis erbracht werden.

Wichtig bei der Einreise

COVID-19-Test

Es wird kein COVID-19-Test benötigt.

Test vor Ort

Es wird kein Test vor Ort durchgeführt.

Einreiseformular

Es muss kein Einreiseformular ausgefüllt werden.

App

Es ist keine App erforderlich.

Versicherung

Es wird keine Versicherung benötigt.

Transit

Der Transit ist möglich.

Wichtig am Zielort

Es kommt zu Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Diese gelten bis auf Weiteres. Es kann jederzeit zu regionalen Abweichungen innerhalb des Landes kommen.
Ausgangssperre
nein
Hotels/Ferienunterkünfte
geöffnet
Restaurants/Cafés
geöffnet
Bars
geöffnet
Clubs
geöffnet
Geschäfte
geöffnet
Museen/Sehenswürdigkeiten
geöffnet
Kinos/Theater
geöffnet
Strände
geöffnet
Gotteshäuser
geöffnet
Öffentliche Verkehrsmittel
verfügbar
Taxis
verfügbar
Maskenpflicht
nein
Mindestabstand
1.50 Meter
Versammlungsverbot
Nein


Die Einreise ist mit folgenden Reisedokumenten möglich:
Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Vorläufiger Reisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Kinderreisepass
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Personalausweis / Identitätskarte
Das Reisedokument muss während des Aufenthalts gültig sein.

Bitte achten Sie darauf, dass Ihre Reisedokumente vollständig sind, sich in gutem Zustand befinden und über ausreichend freie Seiten verfügen. Alle Dokumente müssen im Original vorgelegt werden und dürfen nicht verlängert, aktualisiert oder handschriftlich verändert worden sein.

Bürgerinnen und Bürger des Schengen-Raums können innerhalb der Mitgliedsstaaten grenzfrei reisen. Es wird empfohlen, Reisedokumente (Reisepass/Personalausweis) mit sich zu führen. In Einzelfällen und Ausnahmesituationen kann es zu Kontrollen kommen und es ist möglich, dass Sie sich ausweisen müssen.


Minderjährige:
Minderjährige benötigen ein eigenes Ausweisdokument und sollten das Einverständnis des/der Sorgeberechtigten nachweisen können, wenn sie alleine reisen oder nur von einem Elternteil begleitet werden. Dies wird empfohlen, um Probleme bei der Einreise zu vermeiden.

Als verloren/gestohlen gemeldete Dokumente:
Es wird davon abgeraten mit verlorenen / gestohlen gemeldeten Dokumenten einzureisen. Es kann vorkommen, dass diese im System der Grenzkontrollstellen noch als verloren / gestohlen gemeldet sind und es zur Verweigerung der Einreise kommt.

Anforderungen der Fluggesellschaft:
Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft bezüglich der mitzuführenden Dokumente. In Einzelfällen weichen die Anforderungen der Fluggesellschaften von den staatlichen Regelungen ab.

Fr.. 31.03.2023

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